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Krankheit und Beurlaubung

Krankheit

Im Falle einer kurzzeitigen Erkrankung bitten wir darum, keine telefonischen Krankmeldungen an das Sekretariat zu richten. Gerade zur Zeit der Erkältungswellen laufen ansonsten in unserem Sekretariat „die Telefone heiß“ und die Leitungen werden dauerhaft blockiert. Es genügt, dem Kind eine Entschuldigung mitzugeben, wenn es wieder gesund ist und den Schulbesuch wieder aufnimmt.

Bei absehbarer längerer Erkrankung bitten wir spätestens nach 3 Fehltagen um eine entsprechende Information an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer.


Beurlaubungen

Minderjährige Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern vom Unterricht beurlaubt werden. Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen können von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer genehmigt werden. Längere Beurlaubungen sind vom Schulleiter zu genehmigen.

Grenzt die Beurlaubung an die Ferien, so ist der Antrag auf Beurlaubung immer beim Schulleiter zu stellen. Hier ist folgendes zu beachten: Eine Beurlaubung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Definitiv nicht möglich sind Beurlaubungen z.B. aus den folgenden Gründen:

  • Günstigerer Flug, wenn dieser nicht in den Ferien liegt
  • Vermeidung von hohem Verkehrsaufkommen/Staus
  • Behördengänge im Ausland

Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen, wenn sie vor einem Ferienabschnitt liegt; liegt die Beurlaubung nach einem Ferienabschnitt, ist die Beurlaubung spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts zu beantragen.

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