16.03.2020.
Liebe Eltern,
die aktuelle Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Ländern sehen ab Mittwoch weitere Einschränkungen im öffentlichen Leben vor (Schließung von Clubs, Bars, Fitness- und Sportanlagen, Spielplätze, etc). Diese Maßnahmen haben, wie die Schulschließungen zum Ziel, die sozialen Kontaktstellen auf ein Minimum zu begrenzen und räumliche Distanz zwischen Menschen zu bekommen, um die Ausbreitung der Infektionen mit dem Covid-19 Virus zu verlangsamen. Das gilt auch für das private Umfeld.
Wir verstehen die Not der Kinder und auch der Eltern und wir haben Verständnis, dass das vielen Menschen, insbesondere den Kindern schwer fällt. Wir verstehen auch, dass es bei dem sonnigen Wetter einladend ist, zur längst aufgeschobenen Übernachtungsparty einzuladen.
Dennoch sind die Empfehlungen eindeutig und wir bitten Sie, die Lage ernst zu nehmen und keine Verabredungen in Gruppen, zum Spielen, für gemeinsame Ausflüge oder Ähnlichem zu treffen.
Danke für Ihr Verständnis!
Hier der Link zu der erwähnten Vereinbarung.
Beste Grüße
Tanja Pfenning
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15.03.2020.
Liebe Eltern,
aus der aktuellen Lagebesprechung des Ministeriums darf ich Ihnen folgende Nachricht übermitteln, die ich der Einfachheit im Wortlaut einfüge.
"Eben ist noch einmal bekräftigt worden, welchen eigentlichen Zweck die Schulschließungen haben sollen. Deutlich gemacht wurde dabei: Die Maßnahme, den Schulbetrieb auszusetzen, hat den Zweck, soziale Kontakte so weit wie möglich zu minimieren, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Entsprechend muss die Personengruppe, für die eine Notfallbetreuung eingerichtet wird, auf das absolute Minimum reduziert werden. Ansonsten würde diesem Zweck zuwidergehandelt und die gravierende Maßnahme ginge ins Leere. Alle Eltern und Schülerinnen und Schüler haben entsprechend mit Blick auf ihren Eigenschutz wohl auch selbst das Interesse, dass es im Rahmen dieser Notfallbetreuung nicht zur Ansammlung von vielen Menschen in der Schule kommt.
Es ist aber auch deutlich geworden, dass dieser Gesichtspunkt wohl noch besser erläutert werden muss. Auf die Frage der Betreuung der Kinder von Beschäftigten, die als Betreuungskräfte eingesetzt sind, wird zudem noch einmal näher eingegangen werden.
Dieser Vorrang des Eigenschutzes und des Schutzes der Allgemeinheit vor großen Menschenansammlungen gilt auch für den Montag, wenn die Schulen noch einmal öffnen. Dann haben die Schülerinnen und Schüler ja die Möglichkeit, im Bedarfsfall wichtige persönliche Gegenstände abzuholen oder sich mit einer Lehrkraft abzustimmen.
Auch an diesem Tag gilt es, soziale Kontakte deutlich zu reduzieren, wozu jeder einzelne auch persönlich Verantwortung übernehmen kann. Deshalb soll an diesem Tag die Bildung großer Menschenansammlungen in der Schule ebenfalls vermieden werden. Entsprechend sollte es am Montag nicht dazu kommen, dass sich Schülerinnen und Schüler in größeren Gruppen im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände versammeln - auch wenn das Bedürfnis menschlich sehr nachvollziehbar ist, sich noch einmal richtig voneinander zu verabschieden, bevor man sich längere Zeit nicht sieht.
Sofern also Schülerinnen und Schüler am Montag von der Möglichkeit Gebrauch machen werden, die Schule noch einmal zu betreten, sollte dieser Aufenthalt im eigenen Interesse kurz und zielgerichtet auf das Notwendigste beschränkt erfolgen.
Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie diese Information auch über Ihre Kommunikationskanäle an die Eltern weitergeben würden. Mit der Weitergabe dieser Erläuterungen von den Eltern an ihre Kinder ließe sich vorbereitend das notwendige Verständnis der Schülerinnen und Schüler für diese Maßnahmen begleitend absichern."
Beste Grüße
Tanja Pfenning
Geschäftsführerin
Landeselternbeirat von Hessen
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